Park Schild (314) + Wohnmobilschild (1048-17 )
Die Ausstattung:
Versorgungsstation
In der Regel gehören VE und Strom schon zum Standard, hinzu kommen WC, Dusche, Waschmaschine was sich aber auch im Preis bemerkbar macht.
Versorgungsstation: auch abgekürzt (VE) hier kann man Frischwasser zapfen und die Kassetten-Toilette leeren.
Bodeneinlass: dieser dient zum entleeren des Grauwassertanks
Rechtliche Situation:
In Deutschland ist das Übernachten in Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen nur dann zulässig, wenn es zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit notwendig ist. Dies gilt auch für Wohnmobile hierbei dürfen alle Einrichtungen innerhalb des Fahrzeugs benutzt werden, außerhalb des Fahrzeugs darf kein „campingartiges Verhalten" (Aufbau von Stühlen und Tischen, Grillen oder das Ausfahren der Markise) praktiziert werden.
Niederlande bis Ende 2007 gab es in den Niederlanden ein Übernachtungsverbot auf öffentlichem Grund außerhalb von Campingplätzen. Die Ausweisung von Wohnmobil-Stellplätzen durch die Gemeinden war eingeschränkt. Das Gesetz über die Erholung im Freien (niederländisch Wet op de openluchtrecreatie) trat Anfang 2008 außer Kraft. Seitdem haben die Gemeindeverwaltungen das Recht, für ihr Territorium Regelungen aufzustellen und Wohnmobil-Stellplätze auszuweisen.
In Frankreich ist das Übernachten in Campingfahrzeugen (Camping-Car) auf öffentlichen Straßen ,Parkplätzen grundsätzlich zulässig, ausgenommen vor denkmalgeschützten Gebäuden, in Naturschutzgebieten an den Meeresküsten. Um das nächtliche Abstellen von Wohnmobilen dennoch zu regulieren, sind durch die Kommunen in großer Zahl Wohnmobil-Stellplätze, oft mit Ver- und Entsorgungsstationen ausgestattet, ausgewiesen worden (französisch Aire de stationnement/service Camping-Car).